Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung
Beschreibung
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Für Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, besteht keine Erlaubnispflicht. Diese Betreuungsangebote müssen jedoch beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.
Ansprechpartner
Landratsamt Landshut (LRA LA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Veldener Straße 15
84036 Landshut
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-landshut.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=73331420412Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/73331420412Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 408-0
Fax: +49 871 408-1001
Internet
erforderliche Unterlagen
- keine
Voraussetzungen
Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 27.02.2024