Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin

    Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Hauswirtschaftern/Hauswirtschafterinnen bei der zuständigen Regierung beantragen.

    Beschreibung

    Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.

    Die Prüfung der Eignung erfolgt durch die zuständige Regierung.

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.

    Voraussetzungen

    Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

    • Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde 
    • Fachliche Eignung:
      • Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
        • Prüfung gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO) oder
        • Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschaft
      • Nachweis der beruflichen Eignung durch:
        • Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschaft oder
        • Abschluss einer Fachakademie/Technikerschule für Ernährungs- und Versorgungsmanagement oder
        • Abschluss einer Universität/Hochschule (einschlägig) mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich Hauswirtschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld entweder mit dem örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder mit dem Sachgebiet 61 der zuständigen Regierung telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen. 

    Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 04.01.2024

    Stichwörter

    Assistent/in für Ernährung und Versorgung, Hauswirtschaft, Hauswirtschafter, Hauswirtschafter/in, Hauswirtschafterin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English