Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages

    Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Regierung beantragen.

    Beschreibung

    Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen.

    Nach Vertragsabschluss ist durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte) die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen.

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Bildung in der Land- und HauswirtschaftReg UFr

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9
    97070 Würzburg

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    Postanschrift

    Postfach
    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9928358539424Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu können, muss Ihr Betrieb bereits für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter anerkannt sein.

    Außerdem muss in Ihrem Betrieb bereits eine Person als Ausbilderin/Ausbilder für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter eingetragen sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung der Eintragung bei der zuständigen Regierung erfolgt durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte).

    Der Ausbildungsbetrieb erstellt den Ausbildungsvertrag online im EDV-Berufsbildungssystem. Der Zugangslink zum Berufsbildungssystem (BBS) für Ausbildungsbetriebe und Ausbildende ist unter "Weiterführende Links" zu finden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Beraterin oder Ihren zuständigen Berater für Bildungsfragen am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

    Nach dem Einstieg in die Anwendung BBS sind im Menüpunkt ‚Hilfe‘ unter Punkt "11- Externe User" Kurzanleitungen zum Portal und zum Ausfüllen und Einreichen des Berufsausbildungsvertrages zu finden.

    Fristen

    Der Antrag auf Eintragung hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages spätestens jedoch vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses zu erfolgen.

    Kosten

    Für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird eine Gebühr von 30 EUR erhoben.

    Dokumente

    • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

      • letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schule
      • ggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)
      • ggf. Prüfungszeugnis für Erstberuf bei Antrag auf Lehrzeitverkürzung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 03.03.2026

    Stichwörter

    Ausbildungsvertrag, Hauswirtschaft, Hauswirtschafter, Hauswirtschafter/in, Hauswirtschafterin

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English