Berufsregister für Steuerberater Eintragung von Steuerberatungsgesellschaften
    99135004060002

    Berufsausübungsgesellschaft nach dem Steuerberatungsgesetz; Übermittlung des Erfassungsbogens

    Um eine Berufsausübungsgesellschaft nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Steuerberaterkammer stellen.

    Beschreibung

    Die Eintragung Ihrer Berufsausübungsgesellschaft, beziehungsweise Ihre Mitgliedschaft in der Berufsausübungsgesellschaft, in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

    Folgende Angaben sind eintragungspflichtig:

    Wenn Berufsausübungsgesellschaft im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn Sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen. Einzutragen sind:

    • Firma oder Name und Rechtsform
    • Datum der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft und der Name der Behörde oder der Steuerberaterkammer, die die Anerkennung vorgenommen hat
    • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
    • Anschrift der beruflichen Niederlassung, die geschäftlichen Telekommunikationsdaten, einschließlich der E-Mail-Adresse, und die geschäftliche Internetadresse
    • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne der §§ 49, 50 und 55h
    • folgende Angaben zu den Gesellschaftern: bei natürlichen Personen: der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der in der Berufsausübungsgesellschaft ausgeübte Beruf, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften: deren Name oder Firma, deren Sitz und, sofern gesetzlich vorgesehen, das für sie zuständige Register und die Registernummer
    • bei juristischen Personen: zu jedem Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf
    • bei rechtsfähigen Personengesellschaften: der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf der vertretungsberechtigten Gesellschafter
    • Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf der angestellten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, die zur Vertretung der Berufsausübungsgesellschaft berechtigt sind, sofern die Eintragung in das Berufsregister von der Berufsausübungsgesellschaft beantragt wird
    • Anschrift der weiteren Beratungsstellen, der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
    • Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift des Vertreters oder Zustellungsbevollmächtigten, sofern ein solcher bestellt oder benannt worden ist
    • Bestehen eines Berufs- oder Vertretungsverbots im Sinne des § 90 Absatz 2 Nummer 4 oder des § 134
    • Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs der Berufsausübungsgesellschaft sowie
    • alle Veränderungen der Angaben zu den Buchstaben a und c bis m

    Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.

    Online-Dienst

    Ersterfassung und Änderung im Berufsregister - Antragsportal der Steuerberaterkammern

    ID: L100042_144666

    Beschreibung

    Hier finden Sie den Erfassungsbogen für das Berufsregister (Ersterfassung oder Änderung des Eintrags).

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Nürnberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Karolinenstraße 28
    90402 Nürnberg

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    Postanschrift

    Karolinenstraße 28
    90402 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: info@stbk-nuernberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0051281874111Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 94626-0

    Fax: +49 911 94626-30

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • erforderliche Unterlagen

      • ggf. vorläufige Deckungszusage oder Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 53 Abs. 2 Nr. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG))
      • ggf. Nachweis der Verleihung der Berechtigung zum Führen der Bezeichnung "Landwirtschaftlicher Buchstelle" des gesetzlichen Vertreters
      • ggf. Sonstiges (z.B. gesonderte Aufstellung zu Zweigniederlassungen, Beteiligten, Wahlbeschlüsse)
      • ggf. Anerkennungsurkunde (nur für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Buchprüfungsgesellschaften oder Berufsausübungsgesellschaften nach Bundesrechtsanwaltsordnung ( (BRAO))

      Die Unterlagen müssen in deutscher Sprache (ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung) eingereicht werden.

    Voraussetzungen

    Sie sind Mitglied einer Berufsausübungsgesellschaft und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.

    Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Übermittlung des Erfassungsbogens ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Nürnberg am 01.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English