Munition; Beantragung der Prüfung und Zulassung
Beschreibung
Die durch das Beschussgesetz vorgeschriebene Sicherheitsprüfung von Schusswaffen ist nur sinnvoll, wenn ebenso die verwendete Munition geprüft wird. Für den Handel bestimmte Munition wird von den Beschussämtern hinsichtlich der korrekten Kennzeichnung, Abmessungen und der Einhaltung des maximal zulässigen Gasdrucks zugelassen.
Der Hersteller ist verpflichtet, das in der Zulassung erteilte Munitionsprüfzeichen auf der kleinsten Verpackungseinheit anzubringen. Zur Sicherung einer gleichbleibenden Qualität werden von den Beschussämtern Fabrikationskontrollen durchgeführt.
Hat der Hersteller geeignete Prüfmöglichkeiten, kann er die Fabrikationskontrollen selbst vornehmen. In diesem Fall überwacht das Beschussamt die verwendeten Messeinrichtungen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Beschussamt (München oder Mellrichstadt).
Ansprechpartner
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Beschussamt Mellrichstadt (LMG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lohstr. 5
97638 Mellrichstadt
Kontakt
E-Mail: ba-met.poststelle@lmg.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37109918257Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9776 70500
Fax: +49 9776 5457
Internet
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Beschussamt München (LMG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Franz-Schrank-Str. 9
80638 München
Kontakt
E-Mail: ba-m.poststelle@lmg.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/53887695257Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 17901-339
Fax: +49 89 17901-260
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht am 23.09.2024
Stichwörter
Munitionsprüfung, Munitionszulassung, Prüfung Munition, Zulassung Munition