Munition; Beantragung der Prüfung und Zulassung

    Für den Handel bestimmte Munition wird von den Beschussämtern hinsichtlich der korrekten Kennzeichnung, Abmessungen und der Einhaltung des maximal zulässigen Gasdrucks zugelassen.

    Beschreibung

    Die durch das Beschussgesetz vorgeschriebene Sicherheitsprüfung von Schusswaffen ist nur sinnvoll, wenn ebenso die verwendete Munition geprüft wird. Für den Handel bestimmte Munition wird von den Beschussämtern hinsichtlich der korrekten Kennzeichnung, Abmessungen und der Einhaltung des maximal zulässigen Gasdrucks zugelassen.

    Der Hersteller ist verpflichtet, das in der Zulassung erteilte Munitionsprüfzeichen auf der kleinsten Verpackungseinheit anzubringen. Zur Sicherung einer gleichbleibenden Qualität werden von den Beschussämtern Fabrikationskontrollen durchgeführt.

    Hat der Hersteller geeignete Prüfmöglichkeiten, kann er die Fabrikationskontrollen selbst vornehmen. In diesem Fall überwacht das Beschussamt die verwendeten Messeinrichtungen.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Beschussamt (München oder Mellrichstadt).

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Beschussamt Mellrichstadt (LMG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lohstr. 5

    97638 Mellrichstadt

    Postanschrift

    Lohstr. 5

    97638 Mellrichstadt

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    E-Mail: ba-met.poststelle@lmg.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37109918257Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Beschussamt München (LMG)

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    Franz-Schrank-Str. 9

    80638 München

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    E-Mail: ba-m.poststelle@lmg.bayern.de

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht am 10.04.2024

    Stichwörter

    Munitionsprüfung, Munitionszulassung, Prüfung Munition, Zulassung Munition

    Sprachversion

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