Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages

    Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Regierung von Niederbayern beantragen.

    Beschreibung

    Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen.

    Nach Vertragsabschluss ist durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte) die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen.

    Ansprechpartner

    Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 61 – Bildung in der Land- und Hauswirtschaft (Reg NB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Lurzenhof 3

    84036 Landshut

    Postfachadresse

    Postfach

    84023 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Terminvereinbarung

    Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2480360275421Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 808-01

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

      • letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schule
      • ggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei Minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)
      • ggf. Prüfungszeugnis Erstberuf bei Antrag auf Lehrzeitverkürzung

    Voraussetzungen

    Um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu können, muss ein Betrieb bereits für den Ausbildungsberuf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin anerkannt sein.

    Außerdem muss im Betrieb bereits eine Person als Ausbilder/Ausbilderin für den Ausbildungsberuf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin eingetragen sein.

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung der Eintragung bei der Regierung von Niederbayern erfolgt durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte).

    Der Ausbildungsbetrieb erstellt den Ausbildungsvertrag online im EDV-Berufsbildungssystem (BBS). Der Zugangslink zum BBS für Ausbildungsbetriebe und Ausbildende ist unter "Weiterführende Links" zu finden.

    Nach dem Einstieg in die Anwendung BBS sind im Menüpunkt "Hilfe" unter Punkt "11. Externe User" Kurzanleitungen zum Portal und zum Ausfüllen und Einreichen des Berufsausbildungsvertrages zu finden.

    1. Erstellung des Ausbildungsvertrages in der EDV-Anwendung BBS.
    2. Ausdruck des erstellten Vertrages und Unterschrift durch alle Vertragspartner. Eine Ausfertigung ist für den Auszubildenden, eine weitere ggf. für dessen Erziehungsberechtige und eine Ausfertigung verbleibt beim Ausbildungsbetrieb.
    3. Einscannen einer Ausfertigung des Ausbildungsertrages mit den Unterschriften sowie des Zusatzbogens mit weiteren Angaben zur Ausbildung (dieser muss vom Auszubildenden und ggf. dessen Erziehungsberechtigen unterschrieben sein).
    4. Übermittlung per E-Mail an die Regierung von Niederbayern (E-Mail-Adresse: bildung-lw-hw@reg-nb.bayern.de) inklusive aller sonstigen Unterlagen zum Ausbildungsvertrag (Abschlusszeugnis allgemeinbildende Schule, ggf. Nachweis der Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz, Prüfungszeugnis Erstberuf, usw.).
    5. Nach Eintragung des Vertrages erstellt die zuständige Stelle einen Eintragungsvermerk, der per E-Mail übermittelt wird.

    Der übermittelte Eintragungsvermerk ist auszudrucken und als Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages und allen Vertragsausfertigungen beizufügen. Daher ist der Eintragungsvermerk auch an den Auszubildenden bzw. dessen Erziehungsberichtige weiterzuleiten.

    Fristen

    Der Antrag auf Eintragung hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages spätestens jedoch vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses zu erfolgen.

    Kosten

    Für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird eine Gebühr von 30,00 EUR erhoben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 02.01.2024

    Stichwörter

    Pflanzentechnologe, Pflanzentechnologie, Pflanzentechnologin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English