Förderung zur Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum Bewilligung / Förderung zur Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum Auszahlung
    99148280017000, 99148280079000

    Gute Pflege; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern gewährt Kommunen Zuwendungen zur Stärkung einer bedarfsgerechten und bedürfnisorientierten auf den sozialen Nahraum ausgerichteten Pflege sowie für die Schaffung, den Ausbau und den Betrieb von Koordinierungsstellen.

    Beschreibung

    Zweck

    Zweck der Zuwendung ist es, in den Kommunen für den Einzelnen eine pflegerische Versorgung im vertrauten Umfeld dauerhaft zu gewährleisten, Eigenständigkeit zu bewahren und Teilhabe zu ermöglichen.

    Gegenstand

    Der Freistaat Bayern fördert Projekte, die der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen im sozialen Nahraum dienen und Pflegebedürftigen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen sowie deren An- und Zugehörigen zur Stärkung der häuslichen Pflege zu Gute kommen. Ebenfalls gefördert werden können Projekte zur Vernetzung von pflegerischen Angeboten.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Zuwendungsfähig sind maßnahmenbezogene notwendige Personal- und nichtinvestive Sachausgaben. Dabei sind Personalausgaben höchstens bis zur Besoldungsgruppe A11, oder bei Beschäftigten einer dieser vergleichbaren Entgeltgruppe, zuwendungsfähig.

    Art und Höhe

    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
    Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

    Für finanzschwache Kommunen, in denen 50 oder mehr Leistungsempfänger, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohner leben, beläuft sich die Zuwendung auf bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,

    für Kommunen, in denen 50 oder mehr Leistungsempfänger, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohner leben, beläuft sich die Zuwendung auf bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und

    für Kommunen, in denen weniger als 50 Leistungsempfänger, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohner leben, beläuft sich die Zuwendung auf bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Bei nicht finanzschwachen Kommunen reduziert sich die Förderquote ab dem vierten Jahr nach Erteilung der Bewilligung um 10 %.

    Als finanzschwach gelten Kommunen, deren Finanzkraft im Vorjahr der Antragstellung weniger als 85 % des Gemeindegrößenklassendurchschnitts betrug.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für PflegeLfP

    Adresse

    Hausanschrift

    Mildred-Scheel-Straße 4
    92224 Amberg

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    Postanschrift

    Mildred-Scheel-Straße 4
    92224 Amberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lfp.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9847584010417Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9621 9669-0

    Fax: +49 9621 9669-1111

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Antragsformular: siehe unter "Formulare"
      • DAWI-De-minimis-Erklärung: siehe unter "Formulare"
      • Erklärung über die Kenntnis der Strafbarkeit der subventionserheblichen Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens: siehe unter "Formulare"
      • Kosten- und Finanzierungsplan: siehe unter "Formulare"
      • Gesamtkonzept: Beschreibung des geplanten Projekts/Vorhabens mit fachlicher Konzeption

    Voraussetzungen

    • ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
    • eine Projektbeschreibung mit fachlicher Konzeption aus der hervorgeht:
      • auf welchen sozialen Nahraum sich das Projekt geografisch bezieht und wie viele Menschen dieser umfasst,
      • wie sich die Bedarfssituation darstellt,
      • wie ein Austausch auf (über-)regionaler Ebene stattfindet,
      • wie die aktive Beteiligung von Pflegebedürftigen und von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen im sozialen Nahraum bei der Gestaltung und Planung der Angebote erreicht wird,
      • wie die Abstimmung mit anderen Akteuren im sozialen Nahraum und die Nachhaltigkeit der geplanten Angebote sichergestellt wird,
      • wie die Vernetzung zur Kommune hergestellt wird, mit dem Ziel gegebenenfalls erforderliche strukturelle Veränderungen herbeizuführen,
      • wie bestehende Pflegestrukturen, wo notwendig, so flankiert werden, dass eine Fokussierung auf die pflegerische Tätigkeit möglich wird,
      • wie bestehende Strukturen so eingebunden werden, dass keine Doppelstrukturen entstehen und
      • wie der Erfolg der durchgeführten Maßnahmen evaluiert und deren Nachhaltigkeit sichergestellt wird.
    • die förderfähigen Ausgaben der Maßnahmen müssen mindestens 5.000 Euro betragen (Bagatellgrenze).

    Antragsberechtigt sind Kommunen. 

     

    Ausschlusskriterien:

    Bereits begonnene Vorhaben sind von einer Förderung ausgeschlossen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Förderantrag ist unterzeichnet beim Bayerischen Landesamt für Pflege einzureichen.

    Über die jeweils bis zum 1. März und 1. September eingegangenen Anträge wird jeweils nach diesen Stichtagen nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden. Bei der Auswahl der Projekte wird eine Priorisierung nach folgenden Punkten vorgenommen:

    • Fachlichkeit der geplanten Konzepte,
    • Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts sowie dessen Umsetzung,
    • Höhe des Anteils der Pflegebedürftigen gemessen an der Einwohnerzahl der beantragenden Kommune maßgeblich
    • und erst danach die Dringlichkeit des Projekts.

    Bei Folgeanträgen reicht es aus, wenn bei der Antragstellung die Änderungen gegenüber dem vorherigen Antrag angegeben werden.

    Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: ab Genehmigung möglich

    Fristen

    Der Antrag muss bis 01.03.2026 gestellt werden. Über die eingegangenen Anträge wird jeweils nach den Stichtagen 01. März und 01. September eines jeden Jahres entschieden. Maßgebend ist das Eingangsdatum.

    Bearbeitungsdauer

    Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 3 Monat(en) bis zu 6 Monat(en) zu rechnen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuwendungsrecht kein Anspruch auf Förderung besteht.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 17.02.2026

    Stichwörter

    ambulante Pflege, Bürgergenossenschaften, Gute Pflege, Gute Pflege Lotsen, Kommunen, Kurzzeitpflege, Nachtpflege, Pflege, Pflegekonferenzen, Pflegekrisendienste, Tagespflege, Verhinderungspflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English