Berufsausbildung Landwirt/Landwirtin; Beantragung der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages

    Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Regierung beantragen.

    Beschreibung

    Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), muss mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag schließen.

    Nach Vertragsabschluss muss der Ausbildende (Ausbildungsstätte) die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse beantragen.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 61 – Bildung in der Land- und Hauswirtschaft (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hofmannstraße 51

    81379 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten


    Persönliche Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: ernaehrung-landwirtschaft@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4577582400421Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

      • letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schule
      • ggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei Minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)
      • ggf. Prüfungszeugnis Erstberuf bei Antrag auf Lehrzeitverkürzung
      • ggf. Jahreszeugnis Berufsgrundschuljahr Agrar

    Voraussetzungen

    Um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu können, muss der Betrieb bereits für den Ausbildungsberuf Landwirt/Landwirtin anerkannt sein.

    Außerdem muss im betreffenden Betrieb bereits eine Person als Ausbilder/Ausbilderin für den Ausbildungsberuf Landwirt/Landwirtin eingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung der Eintragung bei der zuständigen Regierung erfolgt durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte).

    Der Ausbildungsbetrieb erstellt den Ausbildungsvertrag online im EDV-Berufsbildungssystem (BBS). Bei Fragen hierzu stehen die zuständigen Berater für Bildungsfragen am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Verfügung.

    Der Zugangslink zum Berufsbildungssystem (BBS) für Ausbildungsbetriebe und Ausbildende ist unter der Rubrik „Weiterführende Links“ zu finden.

    Nach dem Einstieg in die Anwendung BBS sind im Menüpunkt „Hilfe“ unter Punkt „11. Externe User“ Kurzanleitungen zum Portal und zum Ausfüllen und Einreichen des Berufsausbildungsvertrages zu finden.

    1. Erstellung des Ausbildungsvertrages in der EDV-Anwendung BBS.
    2. Ausdruck des erstellten Vertrages und Unterschrift durch alle Vertragspartner. Eine Ausfertigung ist für den Auszubildenden, eine weitere gegebenenfalls für dessen Erziehungsberechtige und eine Ausfertigung verbleibt beim Ausbildungsbetrieb.
    3. Einscannen einer Ausfertigung des Ausbildungsertrages mit den Unterschriften sowie des Zusatzbogens mit weiteren Angaben zur Ausbildung (dieser muss vom Auszubildenden und gegebenenfalls dessen Erziehungsberechtigen unterschrieben sein).
    4. Übermittlung per E-Mail an die zuständige Regierung (Mailadresse siehe Deckblatt zum Ausbildungsvertrag) inklusive aller sonstigen Unterlagen zum Ausbildungsvertrag (Abschlusszeugnis allgemeinbildende Schule, gegebenenfalls Nachweis der Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz, Prüfungszeugnis Erstberuf, usw.).
    5. Nach Eintragung des Vertrages erstellt die zuständige Regierung einen Eintragungsvermerk, der per E-Mail übermittelt wird.
    6. Der übermittelte Eintragungsvermerk ist auszudrucken und als Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages und allen Vertragsausfertigungen beizufügen. Daher ist der Eintragungsvermerk auch an den Auszubildenden bzw. dessen Erziehungsberichtige weiterzuleiten.

    Fristen

    Der Antrag auf Eintragung muss unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages spätestens jedoch vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses erfolgen.

    Kosten

    Für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird eine Gebühr von 30 EUR erhoben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 02.01.2024

    Stichwörter

    Landwirt, Landwirtin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English