Berufsausbildung Landwirt/Landwirtin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin
Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Landwirten/Landwirtinnen bei der zuständigen Regierung beantragen.
Beschreibung
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Landwirt bzw. zur Landwirtin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt durch die zuständige Regierung.
Ansprechpartner
Regierung von Unterfranken - Bildung in der Land- und HauswirtschaftReg UFr
Adresse
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Postanschrift
Postfach
97064 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9928358539424Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 380-00
Fax: +49 931 380-2222
erforderliche Unterlagen
- Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.
Voraussetzungen
Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
- Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregister - BZRG)
- Fachliche Eignung:
- Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
- Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV)
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
- Nachweis der beruflichen Eignung durch:
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
- Abschluss einer agrarwirtschaftlichen Fachschule (Technikerschule, Höhere Landbauschule) mit anschließender 2-jähriger landwirtschaftlicher Praxis
- Abschluss Universität/Hochschule in den Studiengängen Landwirtschaft, Agrarwissenschaften, Agrarmanagement, Agrarmarketing und Management oder Wirtschaftsingenieurwesen Agrarmarketing & Management mit anschließender 2-jähriger landwirtschaftlicher Praxis
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld entweder mit dem örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder mit dem Sachgebiet 61 der zuständigen Regierung telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.
Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 09.02.2026
Stichwörter
Landwirt, Landwirtin, Landwirtschaft