Berufsausbildung Landwirt/Landwirtin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin

    Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Landwirten/Landwirtinnen bei der zuständigen Regierung beantragen.

    Beschreibung

    Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Landwirt bzw. zur Landwirtin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.

    Die Prüfung der Eignung erfolgt durch die zuständige Regierung.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 61 – Bildung in der Land- und Hauswirtschaft (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hofmannstraße 51

    81379 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten


    Persönliche Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: sachgebiet-61@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4577582400421Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.

    Voraussetzungen

    Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

    • Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregister - BZRG)
    • Fachliche Eignung:
      • Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
        • Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV)
        • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
      • Nachweis der beruflichen Eignung durch:
        • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
        • Abschluss einer agrarwirtschaftlichen Fachschule (Technikerschule, Höhere Landbauschule) mit anschließender 2-jähriger landwirtschaftlicher Praxis
        • Abschluss Universität/Hochschule in den Studiengängen Landwirtschaft, Agrarwissenschaften, Agrarmanagement, Agrarmarketing und Management oder Wirtschaftsingenieurwesen Agrarmarketing & Management mit anschließender 2-jähriger landwirtschaftlicher Praxis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld entweder mit dem örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder mit dem Sachgebiet 61 der zuständigen Regierung telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.

    Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 15.01.2025

    Stichwörter

    Landwirt, Landwirtin, Landwirtschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English