Liste der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise Eintragung

    Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz; Beantragung der Eintragung bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

    Wenn Sie ein Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einen Studiengang mit Schwerpunkt Brandschutz abgeschlossen haben, können die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragen.

    Beschreibung

    Für die Nachweisberechtigung für Brandschutz eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz eingetragen ist, sofern er nicht bauvorlageberechtigt ist

    Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.

    Ansprechpartner

    Bayerische Ingenieurekammer-Bau

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßschmidstraße 3

    80639 München

    Postanschrift

    Schloßschmidstraße 3

    80639 München

    Kontakt

    E-Mail: info@bayika.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9782837442110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 419434-0

    Fax: +49 89 419434-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

      • Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
      • Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Bauingenieursstudium oder
      • Nachweis über einen erfolgreich abgeschlossenen Studiengang mit Schwerpunkt Brandschutz oder
      • Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Ausbildung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaften und Technik, Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst
      • Nachweis über nach Abschluss der Ausbildung mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung (Projektliste mit min. drei Einzelnachweisen)
      • Leistungsnachweis über eine Fortbildungsmaßnahme bei der Ingenieurakademie Bayern oder einer anderen zugelassenen Institution. Die erforderlichen Kenntnisse im Brandschutz werden durch eine mindestens dreitägige Fortbildungsveranstaltung mit Leistungsnachweis vermittelt. (Für Absolventen des Studiums des Bauingenieurwesens oder der Architektur)

    Voraussetzungen

    • Abschluss eines Studiengangs der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule oder Absolvierung einer Ausbildung für Ämter mit Einstieg in der dritten und vierten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst.
    • nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung und
    • Nachweis der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen an den Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau übermitteln.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Im Regelfall dauert die Bearbeitung zwischen 4 und 8 Wochen.

    Kosten

    • für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (bzw. gleichzeitiger Antrag auf Mitgliedschaft): 170 EUR
    • für Nichtmitglieder: 306 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 27.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English