Liste der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise Eintragung

    Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit; Beantragung der Eintragung bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

    Wenn Sie ein Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen abgeschlossen haben, können Sie die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragen.

    Beschreibung

    Für die Nachweisberechtigung für Standsicherheit eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit eingetragen ist.  

    Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.

    Ansprechpartner

    Bayerische Ingenieurekammer-Bau

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßschmidstraße 3

    80639 München

    Postanschrift

    Schloßschmidstraße 3

    80639 München

    Kontakt

    E-Mail: info@bayika.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9782837442110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 419434-0

    Fax: +49 89 419434-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

      • Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate in Kopie)
      • Nachweis über die Berechtigung zur Führung der im Ingenieurgesetz (BayRS 702-2-W) vorgesehenen Berufsbezeichnungen (Bauingenieur/-in) durch Abschriften/Fotokopien von Zeugnissen bzw. amtlichen Bestätigungen
      • Nachweise über die praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren als Bauingenieur in der Tragwerksplanung, möglichst der letzten Jahre vor Antragsstellung (Projektliste, Arbeitszeugnisse)

    Voraussetzungen

    • berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung des Bauingenieurwesens
    • mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen an den Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau übermitteln.

    Fristen

    Für den Antragsteller: keine Für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen. Die Frist kann einmalig bis zu einem Monat verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Im Regelfall dauert die Bearbeitung zwischen 4 und 8 Wochen.

    Kosten

    • für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (bzw. gleichzeitiger Antrag auf Mitgliedschaft): 170 EUR
    • für Nichtmitglieder: 306 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English