Differenzierungskräfte an Förderschulen; Beantragung der Einstellung
Förderschulen können die Einstellung von Differenzierungskräften bei der zuständigen Regierung beantragen.
Beschreibung
Differenzierungskräfte unterstützen als Personal der Förderschule Schülerinnen und Schüler durch besondere Unterrichtsangebote. Sie gehören zum sonstigen schulischen Personal nach Art. 60a Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Sie unterstützen die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen, übernehmen jedoch keine eigenverantwortliche Förderung. Der Einsatz erfolgt gruppenbezogen zur Entlastung in Unterrichts- und Erziehungssituationen, z. B. durch die Unterstützung in Lernbereichen der Selbstversorgung (Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)/Diagnose und Förderklassen (DFK)/Grundschulstufe) und die Übernahme angeleiteter Differenzierungsphasen in Kleingruppen.
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 43 - Schulpersonal (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86145 Augsburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5846979648283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
Voraussetzungen
Die Schulleitungen der Förderschulen können im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel die Einstellung von Differenzierungskräften beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
- Kultusministerielles Schreiben vom 06.08.2024: Vollzug des Haushalts 2024; Kap. 05 13 Tit. 429 15 Ausgaben für Beschäftigte zur Unterstützung der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Öffentliche Förderschulen)
Verfahrensablauf
- Die Förderschulen beantragen bei der Regierung die Zuweisung von Einstellungskapazitäten.
- Den Förderschulen werden Einstellungskapazitäten von der Regierung zugewiesen.
- Die Förderschulen reichen nach der Zuweisung der Einstellungskapazität die Einstellungsunterlagen bei der Regierung ein.
- Die Regierung fertigt den Arbeitsvertrag aus und veranlasst die Entgeltzahlung.
Fristen
Die Antragsunterlagen sollten frühzeitig vor dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn bei der Regierung eingereicht werden, damit die Vertragsausfertigung und die Entgeltauszahlung zeitgerecht erfolgen können.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorlage von vollständigen Einstellungsunterlagen werden die Verträge schnellstmöglich ausgefertigt.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Interessierte Lehrkräfte können sich entweder bei der für die Förderschulen der Region zuständigen Regierung oder direkt bei einer Förderschule als Differenzierungskraft bewerben.
Der Dienstantritt der Differenzierungskraft kann erst nach der Zustimmung durch die Regierung, nach Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses und eines Nachweises über einen ausreichenden Masernimpfschutz (für nach 1970 Geborene) sowie nach der Unterzeichnung einer rechtswirksamen Befristungsvereinbarung erfolgen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 05.09.2024