Differenzierungskräfte an Förderschulen; Beantragung der Einstellung

    Förderschulen können die Einstellung von Differenzierungskräften bei der zuständigen Regierung beantragen.

    Beschreibung

    Differenzierungskräfte unterstützen als Personal der Förderschule Schülerinnen und Schüler durch besondere Unterrichtsangebote. Sie gehören zum sonstigen schulischen Personal nach Art. 60a Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Sie unterstützen die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen, übernehmen jedoch keine eigenverantwortliche Förderung. Der Einsatz erfolgt gruppenbezogen zur Entlastung in Unterrichts- und Erziehungssituationen, z. B. durch die Unterstützung in Lernbereichen der Selbstversorgung (Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)/Diagnose und Förderklassen (DFK)/Grundschulstufe) und die Übernahme angeleiteter Differenzierungsphasen in Kleingruppen.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 43 - Schulpersonal (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/456301789680Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Schulleitungen der Förderschulen können im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel die Einstellung von Differenzierungskräften beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kultusministerielle Schreiben vom 12.05.2023: Vollzug des Haushalts 2023; Kap. 05 13 Tit. 429 15-8 Ausgaben für Beschäftigte zur Unterstützung der Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Öffentliche Förderschulen)

    Verfahrensablauf

    • Die Förderschulen beantragen bei der Regierung die Zuweisung von Einstellungskapazitäten.
    • Den Förderschulen werden Einstellungskapazitäten von der Regierung zugewiesen.
    • Die Förderschulen reichen nach der Zuweisung der Einstellungskapazität die Einstellungsunterlagen bei der Regierung ein.
    • Die Regierung fertigt den Arbeitsvertrag aus und veranlasst die Entgeltzahlung.

    Fristen

    Die Antragsunterlagen sollten frühzeitig vor dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn bei der Regierung eingereicht werden, damit die Vertragsausfertigung und die Entgeltauszahlung zeitgerecht erfolgen können.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Vorlage von vollständigen Einstellungsunterlagen werden die Verträge schnellstmöglich ausgefertigt.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Interessierte Lehrkräfte können sich entweder bei der für die Förderschulen der Region zuständigen Regierung oder direkt bei einer Förderschule als Differenzierungskraft bewerben.

    Der Dienstantritt der Differenzierungskraft kann erst nach der Zustimmung durch die Regierung, nach Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses und eines Nachweises über einen ausreichenden Masernimpfschutz (für nach 1970 Geborene) sowie nach der Unterzeichnung einer rechtswirksamen Befristungsvereinbarung erfolgen.

     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 21.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English