Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden; Anzeige des Verlustes
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Beschreibung
Sie müssen den Verlust von erlaubnispflichten Waffen, Munition und waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden unverzüglich anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:
- Waffenbesitzkarte,
- Munitionserwerbschein,
- Waffenschein,
- Kleiner Waffenschein,
- Schießerlaubnis,
- Europäischer Feuerwaffenpass,
- Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
- sonstige Erlaubnisurkunden (z. B. Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen).
Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisurkunden angeben.
Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.
Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und/oder Erlaubnisurkunden verloren haben.
Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Ansbach (LRA AN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1502
91506 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@landratsamt-ansbach.de
De-Mail: landratsamt-ansbach@by.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=76109295391Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/76109295391Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 468-0
Fax: +49 981 468-1119
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Fristen
Kosten
Für die Anzeige selbst entstehen keine Kosten. Allerdings müssen die angezeigten Waffen aus den Erlaubnisdokumenten ausgetragen werden, wofür Kosten in Höhe von 7,50 bis 10,00 EUR je Waffe entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.07.2024