Förderung für naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen Bewilligung

    Vertragsnaturschutzprogramm; Beantragung einer Zuwendung

    Die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen wird gezielt honoriert.

    Beschreibung

    Der Vertragsnaturschutz ist das Markenzeichen der kooperativen bayerischen Naturschutzpolitik. Damit wird Landwirten und anderen Landnutzern die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen gezielt honoriert. Ziel ist der Erhalt der Biodiversität, in erster Linie die Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

    Über das Vertragsnaturschutzprogramm wird die schonende Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Wiesen, Weiden, Äcker und Teichen gefördert. Landwirte sowie sonstige Landbewirtschafter verpflichten sich, fünf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.

    Dabei können Grundleistungen wie die späte Mahd einer Wiese oder die extensive Ackernutzung mit Zusatzleistungen, z. B. dem Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel oder Erschwernissen (z.B. Mahd mit Messermähwerk, Motormäher, Feuchtezuschlag etc.) kombiniert werden. Dieser modulare Ansatz schafft die Möglichkeit, spezifisch auf die jeweiligen Lebensräume und die darin vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, aber auch auf die Erfordernisse der jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebe einzugehen.

    Durch die Förderung sollen die zusätzlichen Kosten bei der naturschonenden Bewirtschaftung und die Einkommensverluste ausgeglichen werden.

    Online-Dienste

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    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) (AELF KE)

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    Adenauerring 97

    87439 Kempten (Allgäu)

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    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) Außenstelle Immenstadt i.Allgäu (AELF KE)

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    Kemptener Straße 39

    87509 Immenstadt i.Allgäu

    Postanschrift

    Adenauerring 97

    87439 Kempten (Allgäu)

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    E-Mail: poststelle@aelf-ke.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5541619125102Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Antragsberechtigten können innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums (Januar bis Februar) beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Förderantrag stellen. Vorab ist ein Beratungsgespräch an der unteren Naturschutzbehörde vorgesehen, bei dem die geeigneten Maßnahmen erörtert und festgelegt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024

    Stichwörter

    Erschwernisausgleich

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English