Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin

    Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen bei der Regierung von Niederbayern beantragen.

    Beschreibung

    Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.

    Die Prüfung der Eignung erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.

    Ansprechpartner

    Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 61 – Bildung in der Land- und Hauswirtschaft (Reg NB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Lurzenhof 3

    84036 Landshut

    Postfachadresse

    Postfach

    84023 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Terminvereinbarung

    Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2480360275421Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 808-01

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.

    Voraussetzungen

    Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

    • Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
    • Fachliche Eignung:
      • Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
        • Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung
        • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
        • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
      • Nachweis der beruflichen Eignung durch:
        • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
        • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin
        • Abschluss Universität/Hochschule im Agrarbereich mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.

    Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 09.07.2024

    Stichwörter

    Pflanzentechnologe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English