Mietwohnung; Beantragung einer Zusatzförderung

    Um eine zumutbare Miete zu gewährleisten, erhalten berechtigte Mieter laufende Zuschüsse (Zusatzförderung).

    Beschreibung

    Zweck

    Die Förderung soll den Bewohnern von im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördertem Wohnraum für die Dauer der Belegungsbindung ermöglichen die laufenden Mietbelastungen mit dem jeweils zur Verfügung stehenden Einkommen zu tragen.

    Gegenstand

    Die Zusatzförderung stellt sicher, dass die Bewohner von im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördertem Wohnraum während der Dauer der Belegungsbindung in der Lage sind, mit dem ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Einkommen die laufende Mietbelastung zu tragen.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt ist der Mieter.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Es werden die Mietkosten gefördert.

    Art und Höhe

    Die Zusatzförderung erfolgt als Zuschuss ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Grundlage für die Bemessung der Zusatzförderung ist der Unterschiedsbetrag zwischen der höchstzulässigen Miete und der zumutbaren Miete. Dieser Betrag bleibt für die Bindungsdauer unverändert. Bei der Berechnung der monatlichen Zusatzförderung ist die von der Bewilligungsstelle festgestellte Wohnfläche zugrunde zu legen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 2 - Sg. 22 - Wohnraumförderung (LRA PAF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptplatz 22

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Postfachadresse

    Postfach 1451

    85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: wohnraumfoerderung@landratsamt-paf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/515102372188Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8441 27-306

    Fax: +49 8441 27-13306

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Stabau III a und Stabau I c

    Voraussetzungen

    Der Antragssteller muss eine Wohnung bewohnen, die in der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördert wurde und einer Sozialbindung unterliegt.

    Die Zusatzförderung richtet sich nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts (vergleiche Art. 5 BayWoFG) und dessen Zuordnung in Einkommensstufen.

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Schriftliche Antragsstellung

    Der Förderantrag ist unter Verwendung der jeweils aktuell gültigen Antragsformulare (Einkommenserklärung im Original - Formblatt Stabau III a - mit einem Antrag auf die Zusatzförderung - Formblatt Stabau I c - und dort bezeichneten Unterlagen) bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.

    Elektronische Antragsstellung

    Wenn die zuständige ein Online-Verfahren bereitstellt, können Sie darüber den Antrag übermitteln.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Zusatzförderung wird für jeweils 24 Monate ab dem Beginn des Mietverhältnisses, frühestens jedoch ab dem Ersten des Monats der Antragstellung, bewilligt. Sie wird längstens für die Dauer der Belegungsbindung gewährt und in der Regel monatlich im Voraus ausgezahlt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 29.11.2024

    Stichwörter

    EOF, Mietzuschuss, Zusatzförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English