Landschaftspflege Förderung

    Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung

    Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.

    Beschreibung

    Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt ebenso Zuwendungen für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung innerhalb und außerhalb von Naturparken.

    Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) dienen dazu,

    • Natur und Landschaft als Lebensgrundlage, Umwelt und Erholungsbereich des Menschen zu erhalten und zu entwickeln,
    • Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu sichern oder wieder zu schaffen,
    • den mit der Inschutznahme von Flächen und Einzelbestandteilen der Natur verfolgten Zweck zu erreichen,
    • der Bevölkerung auf naturverträgliche Weise die heimische Natur und Landschaft zugänglich zu machen und deren ökologischen Wert zu vermitteln,
    • Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die in Plänen nach Art. 4 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) enthalten sind, zu verwirklichen,
    • einen landesweiten Biotopverbund zu entwickeln, zu erhalten und zu pflegen,
    • einen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 zu leisten.

    Erholungsmaßnahmen dienen dem Erhalt und der Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne.

    Zuwendungsempfänger
    • Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse,
    • Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen,
    • Eigentümer oder Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Träger der Naturparke

    Ansprechpartner

    Landratsamt Roth (LRA RH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weinbergweg 1

    91154 Roth

    Postanschrift

    91152 Roth

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@landratsamt-roth.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00775789429Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00775789429Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9171 81-0

    Fax: +49 9171 81-1328

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bischof-Meiser-Straße 2/4

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/651190947674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 51 - Naturschutz (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bischof-Meiser-Straße 2/4

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/684746501674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.

    Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English