Landschaftspflege Förderung

    Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung

    Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.

    Beschreibung

    Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt ebenso Zuwendungen für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung innerhalb und außerhalb von Naturparken.

    Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) dienen dazu,

    • Natur und Landschaft als Lebensgrundlage, Umwelt und Erholungsbereich des Menschen zu erhalten und zu entwickeln,
    • Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu sichern oder wieder zu schaffen,
    • den mit der Inschutznahme von Flächen und Einzelbestandteilen der Natur verfolgten Zweck zu erreichen,
    • der Bevölkerung auf naturverträgliche Weise die heimische Natur und Landschaft zugänglich zu machen und deren ökologischen Wert zu vermitteln,
    • Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die in Plänen nach Art. 4 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) enthalten sind, zu verwirklichen,
    • einen landesweiten Biotopverbund zu entwickeln, zu erhalten und zu pflegen,
    • einen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 zu leisten.

    Erholungsmaßnahmen dienen dem Erhalt und der Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne.

    Zuwendungsempfänger
    • Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse,
    • Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen,
    • Eigentümer oder Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Träger der Naturparke

    Hinweise für Schwabach: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Maßnahmen

    Förderfähige Maßnahmen der Landschaftspflege- und Naturparkförderung sind Biotoppflegemaßnahmen wie das Entbuschen von ehemaligen Schafhutungen zur Wiederherstellung der Beweidung, die Anpflanzung von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen, Maßnahmen der Besucherlenkung oder die Anlage von Lehrpfaden und Informationseinrichtungen in Naturparken.

    Fördersatz

    Zuwendungen werden i.d.R. bis zu einem Fördersatz von 70 % gewährt. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000,00 Euro.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwabach - Stadtplanungamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Achilles-Straße 6

    91126 Schwabach

    Postanschrift

    Albrecht-Achilles-Straße 6

    91126 Schwabach

    Kontakt

    E-Mail: stadtplanung@schwabach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6738988731503Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9122 860-522

    Fax: +49 9122 860-503

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bischof-Meiser-Straße 2/4

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/651190947674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 51 - Naturschutz (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bischof-Meiser-Straße 2/4

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/684746501674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.

    Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).

    Hinweise für Schwabach: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Anträge für das Naturparkprogramm können beim jeweiligen Naturparkverein gestellt werden. Bereits begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 14.11.2023

    Hinweise für Schwabach: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Mittelfranken am 23.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English