Flüchtlings- und Integrationsberatung, Migrationsberatung; Inanspruchnahme
Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund können sich professionell und bedarfsspezifisch beraten lassen.
Beschreibung
Die vom Freistaat Bayern geförderten Flüchtlings- und Integrationsberaterinnen und -berater ermöglichen neu zugewanderten, bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerberinnen und -bewerbern ein professionelles, bedarfsabhängiges und zielgruppenspezifisches Beratungsangebot. Unterstützung und Beratung für erwachsene Zuwanderer ermöglicht auch die Migrationsberatung des Bundes.
Ansprechpartner
Flüchtlings- und Integrationsberatungsstellen, Migrationsberatungsstellen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0869833683119Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Voraussetzungen
Sie möchten ein Beratungsangebot in Anspruch nehmen.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle vor Ort.
Fristen
keine
Kosten
keine
Weitere Informationen
- Flüchtlings- und IntegrationsberatungBayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Integration - Beratung für ErwachseneBundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Suche Beratungsstellen vor Ort
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.01.2024
Stichwörter
Beratung Flüchtlinge, Flüchtlingsberatung, Integrationsberatung