Handwerksbetrieb; Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers
Die Fortführung eines Handwerksbetriebs nach dem Tod des Inhabers muss beantragt werden.
Beschreibung
Nach dem Tod des Inhabers eines Betriebs dürfen der Ehegatte, der Lebenspartner, der Erbe, der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen.
Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter bestellt wird.
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Ansprechpartner
Handwerkskammer für Oberfranken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: info@hwk-oberfranken.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9967392989110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 910-0
Fax: +49 921 910-309
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Fristen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 21.02.2024