Ausnahme von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten Genehmigung
Artenschutzrecht; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung
Beschreibung
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Ansprechpartner
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 13.12.2024