Familienplanung; Beantragung einer kommunalen Förderung
Kommunen können finanzielle Hilfen für die Familienplanung gewähren (z. B. aus dem Familienplanungsfonds).
Beschreibung
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen erhalten Sie ggf. beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt oder - soweit sie von der Behörde erfasst wurden - nachfolgend.
Online-Dienste
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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (LRA GAP)
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Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen
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Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
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