Wohnsitz; Abmeldung
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Beschreibung
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen (z. B. bei Wegzug ins Ausland), müssen Sie sich abmelden.
Wenn Sie eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnungen) aufgeben, müssen Sie die aufgegebene Wohnung abmelden. Die für die aufgegebene Wohnung zuständige Meldebehörde benötigt für Ihre Abmeldung einen ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeschein, den Personalausweis, den anerkannten und gültigen Pass oder das Passersatzpapier. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Abmeldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.
Eine Abmeldung ins Ausland kann auch schriftlich oder elektronisch erfolgen. Der Nachweis der Identität der abmeldepflichtigen Person kann bei der elektronischen Abmeldung durch die Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Seriennummer des zuletzt im Melderegister gespeicherten Ausweises oder Passes (§ 3 Abs. 1 Nr. 17 Bundesmeldegesetz) erfolgen. Teilen Sie der Meldebehörde ebenfalls die Zuzugsanschrift und den Staat mit, wenn Sie ins Ausland verziehen.
Eine Abmeldung von Amts wegen ist möglich und erfolgt dann, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht nachgekommen sind.
Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere Wohnung im Inland beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden. Die Meldebehörde am neuen Wohnort teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden.
Online-Dienste
- Augsburg
- Gemeindeverband Aindling (VGem) (Kreis Aichach-Friedberg, Bayern)
- Gemeindeverband Altenstadt (VGem) (Kreis Neu-Ulm, Bayern)
- Gemeindeverband Argental (VGem) (Kreis Lindau (Bodensee), Bayern)
- Gemeindeverband Babenhausen (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Biessenhofen (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Boos (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Buch (VGem) (Kreis Neu-Ulm, Bayern)
- Gemeindeverband Buchloe (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Dasing (VGem) (Kreis Aichach-Friedberg, Bayern)
- Gemeindeverband Dirlewang (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Eggenthal (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Erkheim (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Gessertshausen (VGem) (Kreis Augsburg, Bayern)
- Gemeindeverband Großaitingen (VGem) (Kreis Augsburg, Bayern)
- Gemeindeverband Gundelfingen a.d.Donau (VGem) (Kreis Dillingen a.d.Donau, Bayern)
- Gemeindeverband Haldenwang (VGem) (Kreis Günzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Höchstädt a.d.Donau (VGem) (Kreis Dillingen a.d.Donau, Bayern)
- Gemeindeverband Holzheim (VGem) (Kreis Dillingen a.d.Donau, Bayern)
- Gemeindeverband Hörnergruppe (VGem) (Kreis Oberallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Ichenhausen (VGem) (Kreis Günzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Illerwinkel (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Kirchheim i.Schw. (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Kötz (VGem) (Kreis Günzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Krumbach (Schwaben) (VGem) (Kreis Günzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Kühbach (VGem) (Kreis Aichach-Friedberg, Bayern)
- Gemeindeverband Langerringen (VGem) (Kreis Augsburg, Bayern)
- Gemeindeverband Lechfeld (VGem) (Kreis Augsburg, Bayern)
- Gemeindeverband Memmingerberg (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Mering (VGem) (Kreis Aichach-Friedberg, Bayern)
- Gemeindeverband Monheim (VGem) (Kreis Donau-Ries, Bayern)
- Gemeindeverband Nordendorf (VGem) (Kreis Augsburg, Bayern)
- Gemeindeverband Obergünzburg (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Oettingen i.Bay. (VGem) (Kreis Donau-Ries, Bayern)
- Gemeindeverband Offingen (VGem) (Kreis Günzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Pfaffenhausen (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Pfaffenhofen a.d.Roth (VGem) (Kreis Neu-Ulm, Bayern)
- Gemeindeverband Pforzen (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Rain (VGem) (Kreis Donau-Ries, Bayern)
- Gemeindeverband Ries (VGem) (Kreis Donau-Ries, Bayern)
- Gemeindeverband Roßhaupten (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Seeg (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Sigmarszell (VGem) (Kreis Lindau (Bodensee), Bayern)
- Gemeindeverband Stauden (VGem) (Kreis Augsburg, Bayern)
- Gemeindeverband Stiefenhofen (VGem) (Kreis Lindau (Bodensee), Bayern)
- Gemeindeverband Stötten a.Auerberg (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Syrgenstein (VGem) (Kreis Dillingen a.d.Donau, Bayern)
- Gemeindeverband Thannhausen (VGem) (Kreis Günzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Türkheim (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Unterthingau (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Wallerstein (VGem) (Kreis Donau-Ries, Bayern)
- Gemeindeverband Wemding (VGem) (Kreis Donau-Ries, Bayern)
- Gemeindeverband Wertingen (VGem) (Kreis Dillingen a.d.Donau, Bayern)
- Gemeindeverband Westendorf (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Wittislingen (VGem) (Kreis Dillingen a.d.Donau, Bayern)
- Gemeindeverband Ziemetshausen (VGem) (Kreis Günzburg, Bayern)
- Kaufbeuren
- Kempten (Allgäu)
- Memmingen
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Schwaben (Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter und unterschriebener Abmeldeschein
(Abmeldeschein ist bei der Meldebörde erhältlich)
- Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier (bei schriftlicher Abmeldung in Kopie; bei elektronischer Abmeldung nicht erforderlich, soweit o.g. Daten angegeben werden)
Voraussetzungen
Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung und kein Beziehen einer neuen Wohnung im Inland. Bei einer vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung der Wohnung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszug erfolgen. Frühestmöglicher Zeitpunkt einer Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor dem Auszug.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.07.2024
Stichwörter
abmeldung bei der meldebehörde, Adressenänderung, bayerisches meldegesetz, meldebehörde münchen, Meldegesetz Bayern, Meldewesen, ummelden, Ummeldung, umziehen, Umzug, Umzug außerhalb der Europäischen Union, Umzug innerhalb der Europäischen Union, umzumelden, von amts wegen abgemeldet, wohnsitz abmelden, Wohnsitzabmeldung, Wohnsitz ummelden, Wohnsitz abmelden, Abmeldung Wohnsitz, wohnung abmelden