Wohnsitz; Abmeldung
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Beschreibung
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen (z. B. bei Wegzug ins Ausland), müssen Sie sich abmelden.
Wenn Sie eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnungen) aufgeben, müssen Sie die aufgegebene Wohnung abmelden. Die für die aufgegebene Wohnung zuständige Meldebehörde benötigt für Ihre Abmeldung einen ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeschein, den Personalausweis, den anerkannten und gültigen Pass oder das Passersatzpapier. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Abmeldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.
Eine Abmeldung ins Ausland kann auch schriftlich oder elektronisch erfolgen. Der Nachweis der Identität der abmeldepflichtigen Person kann bei der elektronischen Abmeldung durch die Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Seriennummer des zuletzt im Melderegister gespeicherten Ausweises oder Passes (§ 3 Abs. 1 Nr. 17 Bundesmeldegesetz) erfolgen. Teilen Sie der Meldebehörde ebenfalls die Zuzugsanschrift und den Staat mit, wenn Sie ins Ausland verziehen.
Eine Abmeldung von Amts wegen ist möglich und erfolgt dann, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht nachgekommen sind.
Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere Wohnung im Inland beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden. Die Meldebehörde am neuen Wohnort teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden.
Online-Dienste
- Gemeindeverband Allershausen (VGem) (Kreis Freising, Bayern)
- Gemeindeverband Aßling (VGem) (Kreis Ebersberg, Bayern)
- Gemeindeverband Benediktbeuern (VGem) (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern)
- Gemeindeverband Bergen (VGem) (Kreis Traunstein, Bayern)
- Gemeindeverband Bernbeuren (VGem) (Kreis Weilheim-Schongau, Bayern)
- Gemeindeverband Eichstätt (VGem) (Kreis Eichstätt, Bayern)
- Gemeindeverband Eitensheim (VGem) (Kreis Eichstätt, Bayern)
- Gemeindeverband Emmerting (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Fuchstal (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Gars a.Inn (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Geisenfeld (VGem) (Kreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Bayern)
- Gemeindeverband Glonn (VGem) (Kreis Ebersberg, Bayern)
- Gemeindeverband Grafrath (VGem) (Kreis Fürstenfeldbruck, Bayern)
- Gemeindeverband Habach (VGem) (Kreis Weilheim-Schongau, Bayern)
- Gemeindeverband Halfing (VGem) (Kreis Rosenheim, Bayern)
- Gemeindeverband Heldenstein (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Hörlkofen (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Igling (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Ilmmünster (VGem) (Kreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Bayern)
- Gemeindeverband Kirchweidach (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Kochel a.See (VGem) (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern)
- Gemeindeverband Kraiburg a.Inn (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Maitenbeth (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Mammendorf (VGem) (Kreis Fürstenfeldbruck, Bayern)
- Gemeindeverband Marktl (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Mauern (VGem) (Kreis Freising, Bayern)
- Gemeindeverband Nassenfels (VGem) (Kreis Eichstätt, Bayern)
- Gemeindeverband Neuburg a.d.Donau (VGem) (Kreis Neuburg-Schrobenhausen, Bayern)
- Gemeindeverband Neumarkt-Sankt Veit (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Oberbergkirchen (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Oberding (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Oberneuching (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Obing (VGem) (Kreis Traunstein, Bayern)
- Gemeindeverband Ohlstadt (VGem) (Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern)
- Gemeindeverband Pfaffing (VGem) (Kreis Rosenheim, Bayern)
- Gemeindeverband Polling (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Prittriching (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Reichersbeuern (VGem) (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern)
- Gemeindeverband Reichertsheim (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Reichertshofen (VGem) (Kreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Bayern)
- Gemeindeverband Reichling (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Reischach (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Rohrbach (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Saulgrub (VGem) (Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern)
- Gemeindeverband Schondorf a.Ammersee (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Schrobenhausen (VGem) (Kreis Neuburg-Schrobenhausen, Bayern)
- Gemeindeverband Seehausen a.Staffelsee (VGem) (Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern)
- Gemeindeverband Seeshaupt (VGem) (Kreis Weilheim-Schongau, Bayern)
- Gemeindeverband Steingaden (VGem) (Kreis Weilheim-Schongau, Bayern)
- Gemeindeverband Steinkirchen (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Unterammergau (VGem) (Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern)
- Gemeindeverband Unterneukirchen (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Waging a.See (VGem) (Kreis Traunstein, Bayern)
- Gemeindeverband Wartenberg (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Windach (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Zolling (VGem) (Kreis Freising, Bayern)
- Ingolstadt
- München
- Rosenheim
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Oberbayern (Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter und unterschriebener Abmeldeschein
(Abmeldeschein ist bei der Meldebörde erhältlich)
- Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier (bei schriftlicher Abmeldung in Kopie; bei elektronischer Abmeldung nicht erforderlich, soweit o.g. Daten angegeben werden)
Voraussetzungen
Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung und kein Beziehen einer neuen Wohnung im Inland. Bei einer vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung der Wohnung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszug erfolgen. Frühestmöglicher Zeitpunkt einer Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor dem Auszug.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.07.2024
Stichwörter
abmeldung bei der meldebehörde, Adressenänderung, bayerisches meldegesetz, meldebehörde münchen, Meldegesetz Bayern, Meldewesen, ummelden, Ummeldung, umziehen, Umzug, Umzug außerhalb der Europäischen Union, Umzug innerhalb der Europäischen Union, umzumelden, von amts wegen abgemeldet, wohnsitz abmelden, Wohnsitzabmeldung, Wohnsitz ummelden, Wohnsitz abmelden, Abmeldung Wohnsitz, wohnung abmelden