Jägerprüfung Zulassung

    Jägerprüfung; Anmeldung

    Die Jägerprüfung ist eine Sachkundeprüfung, die Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins ist.

    Beschreibung

    Um in Deutschland auf die Jagd gehen zu können, bedarf es einer behördlichen Erlaubnis (Jagdschein).

    Gemäß § 15 Abs. 5 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist die erste Erteilung eines Jagdscheins davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat.

    Die Jägerprüfung wird in Bayern an mindestens vier Terminen im Jahr angeboten und kann grundsätzlich an 16 Standorten abgelegt werden. Bewerber können den Prüfungsstandort, an dem sie die Prüfung ablegen wollen, grundsätzlich frei wählen.

    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung wird im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice-Verfahren) durchgeführt; hierzu wählt die Prüfungsbehörde Fragen aus dem von der obersten Jagdbehörde veröffentlichten Fragenkatalog mit Musterlösung aus.

    Für Bewerber, die Prüfungsteile nicht bestanden haben, besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils den nicht bestandenen mündlichen oder praktischen Prüfungsteil jeweils zweimal zu wiederholen.

    Zuständige Stelle für die Anmeldung zur Prüfung ist die zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Abensberg-Landshut.

    Ausführliche Informationen über die Anmeldung, Prüfungsinhalte, Prüfungsstandorte, Termine sowie den Fragenkatalog für den schriftlichen Teil finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Ansprechpartner

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut Dienstort Landshut (AELF AL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Klötzlmüllerstr. 3

    84034 Landshut

    Postanschrift

    Adolf-Kolping-Str.1

    93326 Abensberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aelf-al.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/12887632271Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 603-0

    Fax: +49 871 603-1999

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Prüfungsvoraussetzungen
    Die Voraussetzungen für die Ablegung der Jägerprüfung richten sich in Bayern nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO). Danach müssen Bewerber mindestens 15 Jahre alt sein und eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Anmeldung zur Jägerprüfung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin erfolgen.

    Kosten

    Die Gebühr für die landeseinheitlich stattfindenden Prüfungen beträgt 280 Euro.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 29.02.2024

    Stichwörter

    Jagd

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English