Gartenbau; Organisation der Berufsausbildung

    Für die Organisation der Berufsausbildung und für das Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und Werker/Werkerin im Gartenbau sind bestimmte Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig.

    Beschreibung

    Die Abteilungen Gartenbau an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg, Fürth-Uffenheim, Abensberg-Landshut und Augsburg sind für die Organisation der Berufsausbildung und für das Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und für die Werkerausbildung zuständig.

    Die Ausbildung selbst erfolgt in anerkannten Ausbildungsbetrieben oder Bildungseinrichtungen in den Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau, Zierpflanzenbau, Baumschule, Gemüsebau, Staudengärtnerei, Friedhofsgärtnerei oder Obstbau. Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

    Gründe für eine Lehrzeitverkürzung können sein:
    - außerlandwirtschaftlicher Berufsabschluss (je nach Prüfungsergebnis)
    - Fachabitur oder allgemeines Abitur als schulische Vorbildung

    Ansprechpartner

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim (AELF FU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstr. 7

    90763 Fürth

    Postanschrift

    Jahnstr. 7

    90763 Fürth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aelf-fu.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44443200268Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 99715-0

    Fax: +49 911 99715-1600

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Berufsausbildungsvertrag
    • Bestätigung einer langjährigen Berufserfahrung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Abteilung Gartenbau am Amt für Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg bietet -bei entsprechender Nachfrage- Vorbereitungskurse auf die externe Abschlussprüfung zum Gärtner/Gärtnerin für die Personen an, die mit einer langjährigen Berufserfahrung ohne ein Ausbildungsverhältnis einen Abschluss anstreben. Es sind keine Anmeldefristen zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English