Naturschutzgebiet; Festsetzung

    Zum Schutz von ökologisch besonders wertvollen Flächen werden Naturschutzgebiete festgesetzt.

    Beschreibung

    Naturschutzgebiete betreffen ökologisch besonders wertvolle Flächen. In § 23 Bundesnaturschutzgesetz sind die Ziele und Aufgaben von Naturschutzgebieten festgelegt. Sie sollen nicht nur dem Erhalt von Tieren und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume dienen, sondern auch über naturgeschichtliche und landeskundliche Zusammenhänge informieren. Der biotische Ressourcenschutz steht im Zentrum des Schutzgedankens. Naturschutzgebiete bilden zusammen mit den Nationalparks die nach Naturschutzrecht am strengsten geschützten Gebiete.

    Die Festsetzung eines Naturschutzgebietes erfolgt durch eine Rechtsverordnung; diese besteht aus dem Verordnungstext und den Schutzgebietskarten.

    Die Ausweisung von Naturschutzgebieten obliegt den höheren Naturschutzbehörden der Regierungen.

    Ansprechpartner

    Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt (Reg OPf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmeramsplatz 8

    93047 Regensburg

    Postanschrift

    Emmeramsplatz 8

    93047 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-opf.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0155952708102Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5680-0

    Fax: +49 941 5680-1799

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Regierung leitet den Entwurf der Verordnung mit den Schutzgebietskarten den betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zu. Er wird außerdem für die Dauer eines Monats in den davon betroffenen Landkreisen und Gemeinden öffentlich ausgelegt. In der Regel kann der Entwurf in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Regierung eingesehen werden. Die betroffenen Grundeigentümer sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich während der Auslegung über die Einzelheiten informieren und Bedenken und Anregungen vorbringen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English