Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein; Beantragung

    Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

    Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen.

    Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.

    Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

    Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.

    Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Mühldorf a.Inn - Bürgerbüro: Melde- und Passwesen, Wahlen, Gewerbe, Soziales, Märkte, Fundsachen (Standort 1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißgerberstraße 2

    84453 Mühldorf a. Inn

    Postanschrift

    Stadtplatz 21

    84453 Mühldorf a. Inn

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Montag bis Mittwoch 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/177624473910Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8631 612-414

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Mühldorf a.Inn - Bürgerbüro: Melde- und Passwesen, Wahlen, Gewerbe, Soziales, Märkte, Fundsachen (Standort 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtplatz 21

    84453 Mühldorf a.Inn

    Postanschrift

    Stadtplatz 21

    84453 Mühldorf a.Inn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Montag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Telefonische Erreichbarkeit und Termine nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/177624473910Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8631 612-0

    Fax: +49 8631 612-222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
    • Passbild
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
    • ggf. Führungszeugnis

    Voraussetzungen

    Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.

    Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde erfragen) anerkannt.

    Über mögliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf oder Aussiedler informieren die zuständigen Gemeinden. Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für Befreiungen bei der Vorlage von Prüfungszeugnissen und Fischereischeinen aus anderen deutschen Ländern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung von Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

    Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

    Kosten

    Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe (siehe unter "Verwandte Themen" - "Fischereiabgabe; Entrichtung") zusammen.

     

    Fischereischeingebühr:

    • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
    • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 €
    • Jugendfischereischein: 5,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 12.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English