Nichtbundeseigene Eisenbahnen; Beantragung einer Genehmigung, Erlaubnis oder Durchführung eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens

    Sie können eine Unternehmensgenehmigung für den Betrieb einer Eisenbahn im öffentlichen Verkehr nach § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) oder eine Planfeststellung nach § 18 AEG für den Neubau oder die Änderung von Eisenbahnbetriebsanlagen beantragen.

    Beschreibung

    Unter die Genehmigungstatbestände fallen:

    • Planfeststellung, Plangenehmigung
    • Unternehmensgenehmigung nach § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsdiensten, das Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur oder zur selbständigen Teilnahme am Eisenbahnverkehr mit Eisenbahnfahrzeugen
    • Erlaubnis zur Betriebseröffnung
    • Bestätigung der Bestellung von Eisenbahnbetriebsleitern 

    Zuständige Behörde für Unternehmensgenehmigungen nach § 6 AEG ist das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Im Übrigen sind die Regierungen von Mittelfranken (für Eisenbahnen mit Sitz in Mittelfranken, Oberfranken, der Oberpfalz oder Unterfranken) oder die Regierung von Oberbayern (für Eisenbahnen mit Sitz in Niederbayern, Oberbayern oder Schwaben) für Erlaubnisse und die laufende Überwachung (Eisenbahnaufsicht) zuständig, ebenso für Planfeststellungsverfahren.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Odeonsplatz 3

    80539 München

    Postanschrift

    80524 München

    Öffnungszeiten


    nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de

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    Telefon Festnetz: +49 89 2192-01

    Fax: +49 89 2192-12225

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    Deutsch

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    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 32 - Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 27

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/080746529674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Je nach Verfahren sind sehr unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden.

    Voraussetzungen

    Die Unternehmensgenehmigung wird erteilt, wenn der Antragsteller als Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen zuverlässig, fachkundig und finanziell leistungsfähig sind und damit den Betrieb einer Eisenbahn sicher geführt werden kann. Die Anforderungen zum Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen werden in den §§ 6 bis 6h AEG näher geregelt.

    Eine Planfeststellung / Plangenehmigung zum Bau oder zur Änderung von Bahnbetriebsanlagen kann erteilt werden, wenn zwingende gesetzliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegenstehen und widerstreitende öffentliche bzw. private Belange im Rahmen einer Abwägung überwunden werden können.

    Die Erlaubnis zur Betriebseröffnung wird erteilt, wenn sonstige öffentlich-rechtlichen Anforderungen an Eisenbahnen erfüllt sind, insbesondere wenn der Unternehmer Eisenbahnbetriebsleiter im erforderlichen Umfang bestellt hat und die Bestellung von der Aufsichtsbehörde bestätigt wurde, und wenn die Betriebsanlagen und / oder Eisenbahnfahrzeuge in ordnungsgemäßem Zustand sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    • Plangenehmigung/ Planfeststellung: Promille-Satz in Abhängigkeit von den Investitionskosten
    • Sonstige Amtshandlungen im Rahmen von Eisenbahnaufsicht und Genehmigungen: 50 bis 12.000 €

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 27.03.2024

    Stichwörter

    Baumaßnahmen von Privatbahnunternehmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English