Nichtbundeseigene Eisenbahnen; Beantragung einer Genehmigung, Erlaubnis oder Durchführung eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens
Sie können eine Unternehmensgenehmigung für den Betrieb einer Eisenbahn im öffentlichen Verkehr nach § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) oder eine Planfeststellung nach § 18 AEG für den Neubau oder die Änderung von Eisenbahnbetriebsanlagen beantragen.
Beschreibung
Unter die Genehmigungstatbestände fallen:
- Planfeststellung, Plangenehmigung
- Unternehmensgenehmigung nach § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsdiensten, das Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur oder zur selbständigen Teilnahme am Eisenbahnverkehr mit Eisenbahnfahrzeugen
- Erlaubnis zur Betriebseröffnung
- Bestätigung der Bestellung von Eisenbahnbetriebsleitern
Zuständige Behörde für Unternehmensgenehmigungen nach § 6 AEG ist das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Im Übrigen sind die Regierungen von Mittelfranken (für Eisenbahnen mit Sitz in Mittelfranken, Oberfranken, der Oberpfalz oder Unterfranken) oder die Regierung von Oberbayern (für Eisenbahnen mit Sitz in Niederbayern, Oberbayern oder Schwaben) für Erlaubnisse und die laufende Überwachung (Eisenbahnaufsicht) zuständig, ebenso für Planfeststellungsverfahren.
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80524 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6888794204Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6888794204Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2192-01
Fax: +49 89 2192-12225
Internet
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 32 - Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/080746529674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1456
Internet
erforderliche Unterlagen
- Je nach Verfahren sind sehr unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Die Unternehmensgenehmigung wird erteilt, wenn der Antragsteller als Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen zuverlässig, fachkundig und finanziell leistungsfähig sind und damit den Betrieb einer Eisenbahn sicher geführt werden kann. Die Anforderungen zum Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen werden in den §§ 6 bis 6h AEG näher geregelt.
Eine Planfeststellung / Plangenehmigung zum Bau oder zur Änderung von Bahnbetriebsanlagen kann erteilt werden, wenn zwingende gesetzliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegenstehen und widerstreitende öffentliche bzw. private Belange im Rahmen einer Abwägung überwunden werden können.
Die Erlaubnis zur Betriebseröffnung wird erteilt, wenn sonstige öffentlich-rechtlichen Anforderungen an Eisenbahnen erfüllt sind, insbesondere wenn der Unternehmer Eisenbahnbetriebsleiter im erforderlichen Umfang bestellt hat und die Bestellung von der Aufsichtsbehörde bestätigt wurde, und wenn die Betriebsanlagen und / oder Eisenbahnfahrzeuge in ordnungsgemäßem Zustand sind.
Rechtsgrundlage(n)
- Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- Verordnung über die Bestellung und Bestätigung sowie die Aufgaben und Befugnisse von Betriebsleitern für Eisenbahnen (Eisenbahnbetriebsleiterverordnung, EBV)
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und der Seilbahnen in Bayern (Bayerisches Eisenbahn- und Seilbahngesetz - BayESG)
- §§ 20 bis 24 der Verordnung über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk)
Fristen
Kosten
- Plangenehmigung/ Planfeststellung: Promille-Satz in Abhängigkeit von den Investitionskosten
- Sonstige Amtshandlungen im Rahmen von Eisenbahnaufsicht und Genehmigungen: 50 bis 12.000 €
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 27.03.2024
Stichwörter
Baumaßnahmen von Privatbahnunternehmen