Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten Erteilung / Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten Erteilung unter 3,5 t / Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten Erteilung über 3,5 t / Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung unter 3,5 t / Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung über 3,5 t
    99026005001000, 99026005001002, 99026005001001, 99026004001007, 99026004001006

    Kraftfahrzeug; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bei technischen Abweichungen

    Wenn Fahrzeuge von den Bau- oder Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) abweichen, dürfen sie nur in den Verkehr gebracht werden, wenn eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

    Beschreibung

    Die Regierung der Oberpfalz ist zuständig für Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 16 bis 22, §§ 29, 32, 34, § 52 Abs. 3, 3a und 4, § 57a StVZO und von allen übrigen Vorschriften des Teils B der StVZO, sofern die Ausnahmen nicht anlässlich der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens (Zulassung) bzw. der Erteilung einer Betriebserlaubnis beantragt sowie generell bei Kraftomnibussen zur gewerblichen Personenbeförderung.

    Die Kreisverwaltungsbehörden sind zuständig für die Genehmigung von allen Vorschriften des Teils B der StVZO, sofern nicht die Zuständigkeit der Regierungen gegeben ist.

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO - Antrag; Ergänzung: Regierung der Oberpfalz

    ID: L100042_134818.-134163

    Beschreibung

    Antrag nach § 70 StVZO auf Neuerteilung einer Ausnahmegenehmigung, Umschreibung einer Ausnahmegenehmigung (neuer Halter), Ergänzung einer Ausnahmegenehmigung, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung oder einer Einzelfahrt.

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    Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, GewerbeReg OPf

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    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

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    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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    E-Mail: wirtschaft@reg-opf.bayern.de

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    Voraussetzungen

    Die Genehmigung einer Ausnahme kommt in Betracht, um besonderen Ausnahmesituationen Rechnung zu tragen, die bei strikter Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen nicht hinreichend berücksichtigt werden können.

    Bei Maß- und Gewichtsüberschreitungen ist z.B. Voraussetzung, dass der Transport einer unteilbaren Ladung die Verwendung eines Fahrzeugs erforderlich macht, das die üblichen Normen der StVZO hinaus geht.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    10,20 bis 511 EUR

    Dokumente

    • TÜV-Gutachten
    • ggf. Fahrzeugpapiere
    • Bestätigung der Haftpflichtversicherung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 24.11.2025

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Regierung der Oberpfalz

    Fachlich freigegeben durch Regierung der Oberpfalz am 02.07.2025

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