Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen

    Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine überregionale Veranstaltung

    Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen. 

    Beschreibung

    Veranstaltungen, bei denen die Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen wird, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Erlaubnisbehörde.

    Hierbei handelt es sich um eine überregionale Veranstaltung, wenn sich diese auch auf das Gebiet anderer Bundesländer oder auf das benachbarte Ausland erstreckt oder mehr als drei bayerische Regierungsbezirke davon berührt werden.

    Wegen der besonderen Auswirkungen von überregionalen Veranstaltungen wird die Koordination der Veranstaltung mit den zuständige Stellen in anderen beteiligten Bundesländern und entsprechenden Stellen im Ausland von den bayerischen Bezirksregierungen übernommen. Dies ist dann die Regierung, in deren Bereich die Veranstaltung beginnt bzw. zuerst das Gebiet Bayerns berührt.

    Die Veranstaltung und die flankierend notwendigen Maßnahmen werden durch Auflagen im Erlaubnisbescheid geregelt. Dies dient sowohl dem Schutz der Teilnehmer an der Veranstaltungen als auch dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer.

    Erlaubnisfähige Veranstaltungen sind insbesondere

    • Radrennen
    • motorsportliche Veranstaltungen
    • Volkswanderungen
    • Staffelläufe
    • Ralley-Sonderprüfungen
    • Radtouren (z. B. BR-Radltour)

    Nach Vorliegen eines Antrages auf Veranstaltungserlaubnis wird die zuständige Regierung im Regelfall gemeinsam mit dem Veranstalter, den anderen von der Veranstaltung betroffenen Stellen und der Polizei die Voraussetzungen prüfen, unter denen die Erlaubnis erteilt und die Veranstaltung durchgeführt werden kann. Die Zusammenfassung der Auflagen und Bedingungen für die Veranstaltung ergeht als sog. Erlaubnisbescheid (§ 29 Abs. 2 StVO) an den Veranstalter.

    Für die gegebenenfalls weiter erforderlichen Gestattungen im Ausland muss der Veranstalter selbst sorgen. Wegen der jeweiligen Gebietshoheit besteht keine Möglichkeit, z. B. im grenznahen Raum zu Österreich, das dort notwendige Erlaubnisverfahren durch die bayerischen Behörden "mitzuerledigen".

    Für Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regierung.

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Je nach Aufwand der Vorbereitung zwischen 10,20 und 2.301,00 EUR. Hierzu können Mehrkosten für Ortstermine, Gutachten etc. kommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English