Berufsausbildung in Industrie und Handel; Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden
Beschreibung
Wenn Sie in einem kaufmännischen, industriellen oder Dienstleistungsberuf ausbilden möchten, ohne selbst den Abschluss in diesem Beruf oder einen höherwertigen Abschluss zu besitzen, benötigen Sie die Zuerkennung der fachlichen Eignung durch die Industrie- und Handelskammern.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nibelungenstraße 15
94032 Passau
Kontakt
E-Mail: ihk@passau.ihk.de
De-Mail: ihk@ihk-niederbayern.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/726188672723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 507-0
Fax: +49 851 507-280
Internet
erforderliche Unterlagen
- Beschäftigungsnachweis
- Arbeitszeugnisse
Voraussetzungen
Sie müssen nachweisen können, dass Sie z. B. aufgrund Ihres beruflichen Werdeganges, von Lehrgängen etc. fachlich geeignet sind, in dem betreffenden Beruf auszubilden.
Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer
- die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
- eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
- eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
- im Ausland einen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben hat, dessen Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen festgestellt worden ist
- und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
ca. 63 EUR je Ausbildungsberuf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 15.05.2024