Erweiterung der Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL Erteilung Erweiterung der PPL(A) oder PPL(H) um Klassen- und Musterberechtigungen sowie deren Erneuerung

    Luftfahrerschein; Beantragung der Verlängerung, Erneuerung oder Erweiterung der Erlaubnis oder Berechtigung

    Erlaubnisse für Luftfahrer werden unbefristet erteilt. Darin eingetragene Berechtigungen sind in der Regel jedoch befristet und müssen regelmäßig verlängert werden.

    Beschreibung

    Erlaubnisse für Segelflugzeug- und Ballonpiloten werden unbefristet erteilt. Die Rechte dieser Erlaubnisse dürfen allerdings nur ausgeübt werden, wenn der Erlaubnisinhaber innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte fliegerische Mindesterfahrung nachweisen kann.

    Erlaubnisse für Motorflugzeugführer und Hubschrauberführer werden ebenfalls unbefristet erteilt.  Darin eingetragene Berechtigungen sind jedoch in der Regel befristet und müssen verlängert werden. Für die Verlängerung gelten je nach Berechtigung unterschiedliche Anforderungen.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular.

    Voraussetzungen

    Persönliche Voraussetzungen

    • Fliegerärztliche Tauglichkeit
    • Charakterliche Zuverlässigkeit

    Fachliche Voraussetzungen

    Je nach Erlaubnis und Berechtigung Nachweis einer bestimmten Anzahl von Flugstunden, Starts und Landungen sowie von Schulungsflügen mit Fluglehrer oder Prüfer oder eine Befähigungsüberprüfung mit einen anerkannten Prüfer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen beim Luftamt einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt der beantragte Eintrag in Privatpilotenlizenz.

    Fristen

    Die Verlängerung von Berechtigungen ist vor Ablauf von deren Gültigkeit vorzunehmen. Eine Berechtigung, deren Gültigkeit abgelaufen ist, kann ggf. nur noch unter erschwerten Bedingungen erneuert werden.

    Kosten

    ca. 35,00 bis 80,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 30.10.2024

    Stichwörter

    Luftfahrer,Luftfahrerschein, Pilot, Pilotenlizenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English