Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Erteilung

    Luftfahrerschein; Beantragung einer Erlaubnis oder Berechtigung zum Führen eines Luftfahrzeugs

    Die Teilnahme am Luftverkehr bedarf einer Erlaubnis und entsprechend eingetragener Berechtigungen. Zu unterscheiden sind Erlaubnisse zum Führen von Motorflugzeugen, Hubschraubern, Segelflugzeugen, Ballonen, Luftschiffen und Luftsportgeräten.

    Beschreibung

    Der Erwerb einer Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen erfordert eine theoretische und praktische Ausbildung. Die Ausbildung kann nur bei einer genehmigten oder erklärten Ausbildungsorganisation (Flugschule) durchgeführt werden und vermittelt Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebsverfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde sowie Navigation. Erst nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bei dem zuständigen Luftamt wird die Erlaubnis erteilt.

    Die Erlaubnisse für Verkehrsluftfahrzeugführer und Berufsluftfahrzeugführer sowie die Erlaubnisse für Luftsportgeräte (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer) fallen nicht in die Zuständigkeit der Luftämter. Hier sind folgende Stellen zuständig:

    • das Luftfahrt-Bundesamt für Verkehrs-/Berufsluftfahrzeugführer
    • die Luftsportverbände für die Luftsportgeräte

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular.

    Voraussetzungen

    Persönliche Voraussetzungen

    • durch einen Fliegerarzt festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit
    • charakterliche Zuverlässigkeit
    • Mindestalter (abhängig von der jeweiligen Art der Erlaubnis)

    Fachliche Voraussetzungen

    • Ausbildungszeit in Theorie und Praxis mit vorgegebener Mindestanzahl an Flugstunden, Starts und Landungen
    • Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses
    • gegebenenfalls Nachweis englischer Sprachkenntnisse nach ICAO Vorgaben

    Die Voraussetzungen im Einzelnen können bei den Flugschulen oder bei den Luftämtern erfragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen beim Luftamt einzureichen.

    Kosten

    25,00 EUR bis 80,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English