Luftverkehr; Aufsicht
Beschreibung
Vergleichbar wie im Straßenverkehr durch die Polizei wird durch Luftaufsichtspersonal der Luftämter die Einhaltung der luftrechtlichen Vorschriften überwacht.
An Flugplätzen mit höherem Flugbetriebsaufkommen bestehen örtliche Luftaufsichtsstellen mit dauerhaft dort stationiertem Personal. An den übrigen Fluggeländen erfolgen regelmäßige Kontrollen durch die regionale Luftaufsicht. Die dabei festgestellten Verstöße können durch die Luftämter als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 20.08.2024
Stichwörter
Luftaufsicht