Flugplatz; Beantragung einer Genehmigung zum Anlegen, bei Änderung und für den Betrieb
Beschreibung
Vor Erteilung der Genehmigung eines Flugplatzes sind in einem Verwaltungsverfahren mit Bürgerbeteilung insbesondere folgende Punkte zu prüfen:
- Belange der Raumordnung und Landesplanung;
- Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
- Schutz vor Fluglärm;
- Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
- Eignung des Geländes
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196970971626Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2979
Internet
erforderliche Unterlagen
- Angaben über Namen, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Führungszeugnis nach § 30 Bundeszentralregister zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörden
- Angaben bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts
außerdem den Namen und Wohnsitz der vertretungsberechtigten Personen sowie auf Verlangen eine Bescheinigung des Registergerichts, dass die Eintragung in das Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister nur noch von der Erteilung der Genehmigung abhängt
- bei natürlichen Personen: Staatsangehörigkeitsnachweis
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- Angaben über die bestehenden örtlichen und baulichen Verhältnisse des Geländes, bei Wasserflugplätzen auch über den Verkehr von Wasserfahrzeugen
- Beschreibung der geplanten Anlagen und Betriebseinrichtungen sowie der beabsichtigten Flug- und Flugplatzbetriebsabwicklung
- diverse Planunterlagen und Gutachten (siehe § 51 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
Voraussetzungen
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des möglichen Betreibers;
- charakterliche Unbedenklichkeit des Betreibers (bei natürlichen Personen)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 30.10.2024