Flugplatz Genehmigung

    Flugplatz; Beantragung einer Genehmigung zum Anlegen, bei Änderung und für den Betrieb

    Die Anlegung, Änderung und der Betrieb von Flugplätzen müssen behördlich genehmigt werden.

    Beschreibung

    Vor Erteilung der Genehmigung eines Flugplatzes sind in einem Verwaltungsverfahren mit Bürgerbeteilung insbesondere folgende Punkte zu prüfen:

    • Belange der Raumordnung und Landesplanung;
    • Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
    • Schutz vor Fluglärm;
    • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
    • Eignung des Geländes

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heßstr. 130

    80797 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196970971626Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2979

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben über Namen, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers
    • Erklärung über schwebende Strafverfahren
    • Führungszeugnis nach § 30 Bundeszentralregister zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörden
    • Angaben bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts

      außerdem den Namen und Wohnsitz der vertretungsberechtigten Personen sowie auf Verlangen eine Bescheinigung des Registergerichts, dass die Eintragung in das Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister nur noch von der Erteilung der Genehmigung abhängt

    • bei natürlichen Personen: Staatsangehörigkeitsnachweis
    • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
    • Angaben über die bestehenden örtlichen und baulichen Verhältnisse des Geländes, bei Wasserflugplätzen auch über den Verkehr von Wasserfahrzeugen
    • Beschreibung der geplanten Anlagen und Betriebseinrichtungen sowie der beabsichtigten Flug- und Flugplatzbetriebsabwicklung
    • diverse Planunterlagen und Gutachten (siehe § 51 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung)

    Voraussetzungen

    • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des möglichen Betreibers;
    • charakterliche Unbedenklichkeit des Betreibers (bei natürlichen Personen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Etwa 150 - 400.000 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 24.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English