Weiterführende Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Baumaßnahmen

    Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten in Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen, Fachakademien und Berufsoberschulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.

    Beschreibung

    Mit der schulaufsichtlichen Genehmigung wird festgestellt, dass das Bauprogramm dem schulischen Bedarf entspricht, unter Berücksichtigung des Bestands den notwendigen Raumbedarf abdeckt.

    Die schulaufsichtliche Genehmigung ist zu erteilen, wenn der notwendige Raumbedarf für die auf Dauer zu erwartenden Schüler- und Klassenzahlen - unter Berücksichtigung des Bestands - abgedeckt wird und die Durchführung eines einwandfreien Schulbetriebs gewährleistet ist. Bei Um- und Erweiterungsbauten kann eine Genehmigung bereits erteilt werden, wenn mit der Verwirklichung der geplanten Baumaßnahmen mindestens eine Verbesserung unzulänglicher schulischer Verhältnisse erreicht wird. Dem vom Aufwandsträger unter Beteiligung der Schule zu stellenden Antrag sind insbesondere Unterlagen beizufügen über den tatsächlichen Einzugsbereich, soweit für die Schule nicht ein Schulsprengel rechtsverbindlich festgesetzt ist, die auf Dauer zu erwartende Schülerzahl, den Raumbedarf der Schule der Grundlage von §§ 3 und 4 Schulbauverordnung (SchulbauV) mit Angaben zu Funktion und Größe der vorgesehenen Räume und Flächen, den vorhandenen Bestand und seine künftige Nutzung. Für die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung sind die Regierungen zuständig.

    Bei privaten Ersatzschulen umfasst die schulaufsichtliche Genehmigung auch die Genehmigung der konkreten Bauplanung unter schulfunktionalen Gesichtspunkten, sofern die Förderung nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) beantragt werden soll (§ 5 Satz 3 der SchulbauV).

    Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Bitte beachten Sie folgende Zuständigkeiten bei der Regierung von Schwaben:

    Das Sachgebiet 40.2 ist zuständig, wenn es sich um die schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen öffentlicher Grund- und Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien  handelt. 
    Das Sachgebiet 44 ist zuständig für die schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen aller privater Ersatzschulen.

    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Organisation/Personal (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeuggasse 7

    86150 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

    Öffnungszeiten


    Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
    Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:15 Uhr
    Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
    sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung.

    Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
    Montag bis Donnerstag 07:15 Uhr - 16:15 Uhr
    Freitag 07:15 Uhr - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5779868540283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2289

    Sprachversion

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    Regierung von Schwaben - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht (Reg Schw)

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    Hausanschrift

    Fronhof 10

    86152 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 10.07.2023

    Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 13.06.2023

    Sprachversion

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English