Berufliche Schulen; Schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen

    Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an beruflichen Schulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.

    Beschreibung

    Mit der schulaufsichtlichen Genehmigung wird festgestellt, daß das Bauprogramm dem schulischen Bedarf entspricht, unter Berücksichtigung des Bestands den notwendigen Raumbedarf abdeckt.

    Die schulaufsichtliche Genehmigung ist zu erteilen, wenn der notwendige Raumbedarf für die auf Dauer zu erwartenden Schüler- und Klassenzahlen - unter Berücksichtigung des Bestands - abgedeckt wird und die Durchführung eines einwandfreien Schulbetriebs gewährleistet ist. Bei Um- und Erweiterungsbauten kann eine Genehmigung bereits erteilt werden, wenn mit der Verwirklichung der geplanten Baumaßnahmen mindestens eine Verbesserung unzulänglicher schulischer Verhältnisse erreicht wird. Dem vom Aufwandsträger unter Beteiligung der Schule zu stellenden Antrag sind Unterlagen beizufügen über den tatsächlichen Einzugsbereich, soweit für die Schule nicht ein Schulsprengel rechtsverbindlich festgesetzt ist, die auf Dauer zu erwartende Schülerzahl, den Raumbedarf der Schule der Grundlage von §§ 3 und 4 Schulbauverordnung (SchulbauV) mit Angaben zu Funktion und Größe der vorgesehenen Räume und Flächen, den vorhandenen Bestand und seine künftige Nutzung.

    Für die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung sind die Regierungen zuständig.

    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fronhof 10

    86152 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5813424094283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2289

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 04.09.2024

    Stichwörter

    Berufsfachschulen, Berufsschulen, Fachakademien, Fachschulen, Genehmigung von Bauvorhaben, Raumprogramme, Schulhausbauten, Wirtschaftsschulen

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English