Berufsschulen; Bildung von Grundsprengel und Fachsprengel
Für jede Berufsschule wird ein Grundsprengel und Fachsprengel gebildet.
Beschreibung
Durch den Standort des Ausbildungsbetriebes und den gewählten Ausbildungsberuf ist festgelegt, welche Berufsschule besucht werden muss.
Die Regierung bildet durch Rechtsverordnung für jede Berufsschule den Schulsprengel, der für die örtliche Erfüllung der Berufsschulpflicht maßgebend ist (Grundsprengel).
Zur Bildung von nach Ausbildungsberufen gegliederten Fachklassen kann sich der Schulsprengel über das Gebiet des Aufwandsträgers hinaus erstrecken (Fachsprengel); ein Fachsprengel kann auf berufsspezifische Teile des fachlichen Unterrichts beschränkt werden. Die Sprengel staatlicher Berufsschulen werden im Benehmen mit dem Schulaufwandsträger gebildet. Die Errichtung von Sprengeln an kommunalen Berufsschulen bedarf des Einvernehmens mit dem Schulträger.
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben
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Regierung von Schwaben - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht (Reg Schw)
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Fax: +49 821 327-2289
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 05.08.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben
Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 07.03.2024
Stichwörter
Berufsfachschulen, Berufsschulen, Fachakademien, Fachschulen, Schulsprengel, Sprengelbildung, Wirtschaftsschulen