Berufsschulen; Bildung von Grundsprengel und Fachsprengel

    Für jede Berufsschule wird ein Grundsprengel und Fachsprengel gebildet.

    Beschreibung

    Durch den Standort des Ausbildungsbetriebes und den gewählten Ausbildungsberuf ist festgelegt, welche Berufsschule besucht werden muss.

    Die Regierung bildet durch Rechtsverordnung für jede Berufsschule den Schulsprengel, der für die örtliche Erfüllung der Berufsschulpflicht maßgebend ist (Grundsprengel). 

    Zur Bildung von nach Ausbildungsberufen gegliederten Fachklassen kann sich der Schulsprengel über das Gebiet des Aufwandsträgers hinaus erstrecken (Fachsprengel); ein Fachsprengel kann auf berufsspezifische Teile des fachlichen Unterrichts beschränkt werden. Die Sprengel staatlicher Berufsschulen werden im Benehmen mit dem Schulaufwandsträger gebildet. Die Errichtung von Sprengeln an kommunalen Berufsschulen bedarf des Einvernehmens mit dem Schulträger.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation / Schulrecht (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 20

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6165183776322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-41258

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 11.05.2023

    Stichwörter

    Berufsfachschulen, Berufsschulen, Fachakademien, Fachschulen, Schulsprengel, Sprengelbildung, Wirtschaftsschulen

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English