Berufsschulen; Bildung von Grundsprengel und Fachsprengel
Für jede Berufsschule wird ein Grundsprengel und Fachsprengel gebildet.
Beschreibung
Durch den Standort des Ausbildungsbetriebes und den gewählten Ausbildungsberuf ist festgelegt, welche Berufsschule besucht werden muss.
Die Regierung bildet durch Rechtsverordnung für jede Berufsschule den Schulsprengel, der für die örtliche Erfüllung der Berufsschulpflicht maßgebend ist (Grundsprengel).
Zur Bildung von nach Ausbildungsberufen gegliederten Fachklassen kann sich der Schulsprengel über das Gebiet des Aufwandsträgers hinaus erstrecken (Fachsprengel); ein Fachsprengel kann auf berufsspezifische Teile des fachlichen Unterrichts beschränkt werden. Die Sprengel staatlicher Berufsschulen werden im Benehmen mit dem Schulaufwandsträger gebildet. Die Errichtung von Sprengeln an kommunalen Berufsschulen bedarf des Einvernehmens mit dem Schulträger.
Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Regierung der Oberpfalz
Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht (Reg OPf)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
93039 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1613828402370Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 5680-0
Fax: +49 941 5680-1199
Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen I -Technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe- (Reg OPf)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
93039 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Kontakt
E-Mail: schulwesen@reg-opf.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0055286046102Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 5680-0
Fax: +49 941 5680-1199
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Regierung der Oberpfalz
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 05.08.2024
Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Regierung der Oberpfalz
Fachlich freigegeben durch Regierung der Oberpfalz am 31.07.2024
Stichwörter
Berufsfachschulen, Berufsschulen, Fachakademien, Fachschulen, Schulsprengel, Sprengelbildung, Wirtschaftsschulen