Berufsschulen; Bildung von Grundsprengel und Fachsprengel
Für jede Berufsschule wird ein Grundsprengel und Fachsprengel gebildet.
Beschreibung
Durch den Standort des Ausbildungsbetriebes und den gewählten Ausbildungsberuf ist festgelegt, welche Berufsschule besucht werden muss.
Die Regierung bildet durch Rechtsverordnung für jede Berufsschule den Schulsprengel, der für die örtliche Erfüllung der Berufsschulpflicht maßgebend ist (Grundsprengel).
Zur Bildung von nach Ausbildungsberufen gegliederten Fachklassen kann sich der Schulsprengel über das Gebiet des Aufwandsträgers hinaus erstrecken (Fachsprengel); ein Fachsprengel kann auf berufsspezifische Teile des fachlichen Unterrichts beschränkt werden. Die Sprengel staatlicher Berufsschulen werden im Benehmen mit dem Schulaufwandsträger gebildet. Die Errichtung von Sprengeln an kommunalen Berufsschulen bedarf des Einvernehmens mit dem Schulträger.
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 42.1 - Berufsschulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: berufsschulen@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/372412904680Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 05.08.2024
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 02.12.2024
Stichwörter
Berufsfachschulen, Berufsschulen, Fachakademien, Fachschulen, Schulsprengel, Sprengelbildung, Wirtschaftsschulen