Zuschuss für Lehrpersonal an beruflichen Schulen Bewilligung
Kommunale berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal
Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).
Beschreibung
Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.
Ansprechpartner
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/399524292674Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 981 53-1456
Internet
Voraussetzungen
Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 18 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen
Fristen
Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 05.08.2024
Stichwörter
Berufsfachschulen, Berufsschulen, Fachakademien, Fachschulen, Schulfinanzierung, Wirtschaftsschulen