Zuschuss für Lehrpersonal an beruflichen Schulen Bewilligung

    Berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal

    Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).

    Beschreibung

    Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 27

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/399524292674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 11.05.2023

    Stichwörter

    Berufsfachschulen, Berufsschulen, Fachakademien, Fachschulen, Schulfinanzierung, Wirtschaftsschulen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English