Zuschuss für Lehrpersonal an beruflichen Schulen Bewilligung

    Berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal

    Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).

    Beschreibung

    Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation / Schulrecht (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 20

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6165183776322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-41258

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 08.07.2024

    Stichwörter

    Berufsfachschulen, Berufsschulen, Fachakademien, Fachschulen, Schulfinanzierung, Wirtschaftsschulen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English