Kommunale berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal
Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).
Beschreibung
Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.
Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht (Reg OPf)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
93039 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1613828402370Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 5680-0
Fax: +49 941 5680-1199
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 18 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen
Fristen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 05.08.2024
Stichwörter
Berufsfachschulen, Berufsschulen, Fachakademien, Fachschulen, Schulfinanzierung, Wirtschaftsschulen